Whistleblower
Die Pütz Security AG ist dazu verpflichtet, Personen, die im Zuge ihrer Arbeit oder in Vorbereitung auf diese Arbeit Kenntnis von Verstößen gemäß § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erhalten haben – bekannt als „hinweisgebende Personen“ – zu schützen. Ebenso muss das Unternehmen diesen Personen eine Möglichkeit bieten, über eine interne Meldestelle derartige Verstöße zur Anzeige zu bringen.
Mithilfe des folgenden Formulars können Sie uns über Verstöße informieren, die Ihnen im Rahmen des HinSchG bekannt geworden sind.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Vertraulichkeit gemäß § 8 HinSchG wahren und die Identität sowohl der Personen, die einen Hinweis geben, als auch der in den Meldungen genannten Personen schützen, sofern die gemeldeten Informationen unter das HinSchG fallen oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung berechtigterweise davon ausgehen konnte.
Darüber hinaus können Sie darauf vertrauen, dass wir den Bestimmungen des § 36 HinSchG folgen, der Repressalien gegen hinweisgebende Personen sowie die Drohung oder den Versuch solcher Maßnahmen verbietet.
Um eine angemessene Besprechung des Sachverhalts zu ermöglichen, ist die Angabe Ihres Namens von Vorteil.